Hundesolikasse der Kreisgruppe Ahrweiler e.V. im Landesjagdverband RLP e.V.
Bei Jagdarten, bei denen der Hund außerhalb des Einwirkungsbereiches seines Führers Wild sucht und vor die Schützen bringt, ist der Hund besonderen Gefahren ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für Hunde, die im Rahmen von Drück- und Stöberjagden auf Schalenwild eingesetzt werden. Hier kommt es nicht selten zu Verletzungen oder gar zum Verlust des Hundes.
Um die Arbeit der Hundeführer anzuerkennen und anfallende Kosten gerechter zu verteilen, hat die Kreisgruppe Ahrweiler eine Hundesolidaritätskasse gegründet, die dem Hundeführer bei Verletzung oder Tod seines Hundes während einer Gesellschaftsjagd bzw. Nachsuche finanzielle Unterstützung bietet.
Eine Entschädigung erfolgt nur, wenn die anstehende Jagd spätestens einen Tag vorher schriftlich bei uns angemeldet wurde. Nutzen Sie dafür bitte das untenstehende Anmeldeformular.
Bei technischen Problemen können Sie alle Angaben auch per E-Mail schicken an: hsoli@jagd-aw.de
In der anschließend aufgeführten Satzung finden Sie weiteres Wissenswerte u. a. zur Schadensfallregulierung oder der Höhe der Entschädigung.
Die Satzung der Hundesolikasse (Stand April 2024) finden Sie hier.
Einzahlung auf das Konto der Kreisgruppe Ahrweiler
KontoNr.: 1000 361 103 BLZ: 577 513 10
IBAN: DE24 5775 1310 1000 361 103;
BIC: MALADE51AHR
Kreissparkasse Ahrweiler
Stichwort: Hundesolidaritätskasse, sowie Name JAB, Revier und Datum der Jagd
Anmeldeformular für die Hundesolikasse
Eine Entschädigung erfolgt nur, wenn die anstehende Jagd spätestens einen Tag vorher schriftlich bei uns angemeldet wurde!
Sollten darüber hinaus noch Fragen sein, so wenden Sie sich bitte an die „Beauftragten der Hundesolidaritätskasse“:
Herr Ingo Diekmann, Telefon 0171 / 60 65 578 (E-Mail: ingo75diekmann.web.de) oder seinen Stellvertreter
Herr Patrick Winter, Telefon 0176 / 800 84 319 (E-Mail: winter-pat.gmx.de)