Der gute, brauchbare Jagdgebrauchshund ist für eine waid- und tierschutzgerechte und effektive Jagdausübung unverzichtbar.

Wie die meisten Bundesländer fordert auch Rheinland-Pfalz den Einsatz von brauchbaren Jagdhunden bei Gesellschaftsjagden, Such- und Bewegungsjagden sowie jeglicher Art der Jagd auf Wasserwild. Ob bei der Drückjagd oder der Nachsuche von Wild nach einem Wildunfall: Der brauchbare Jagdhund ist für eine tierschutzgerechte Jagd unentbehrlich. Denn ein guter Jagdhund greift da ein, wo der Mensch an seine Grenzen kommt.

Zudem ist im Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz gefordert, dass Jagdausübungsberechtigte dafür Sorge zu tragen haben, dass für ihren Jagdbezirk ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung steht.

Unsere Kreisgruppe führt (ebenso wie der LJV) gesetzliche Brauchbarkeitsprüfungen (BP) oder Jagdeignungsprüfungen (JEP) in folgenden Fächern durch:

  • allgemeiner Gehorsam
  • Schussfestigkeit in Feld und Wasser
  • Verlorenbringen (Apportieren) von Nutzwild zu Lande und aus dem Wasser, sowie
  • Arbeit auf der künstlichen Schweißfährte.