Registrierungspflicht für Jäger als Lebensmittelunternehmer
Jäger sind bekanntlich Lebensmittelunternehmer, wenn sie Wild an bestimmte Personen verkaufen. Dazu hat nun das Ministerium eine Broschüre aufgelegt, die hier einsehbar ist: Broschüre Wildbrethygiene
Die Veterinär-Behörde des Kreises hilft und unterstützt Sie in Zweifelsfällen. Bitte beachten Sie die Anforderungen.
Dr. St. Schuck, KJM