Hinweis des KJM: Registrierungspflicht für Jäger als Lebensmittelunternehmer

Registrierungspflicht für Jäger als Lebensmittelunternehmer

Jäger sind bekanntlich Lebensmittelunternehmer, wenn sie Wild an bestimmte Personen verkaufen. Dazu hat nun das Ministerium eine Broschüre aufgelegt, die hier einsehbar ist: Broschüre Wildbrethygiene

Die Veterinär-Behörde des Kreises hilft und unterstützt Sie in Zweifelsfällen. Bitte beachten Sie die Anforderungen.

Dr. St. Schuck, KJM