Die Jagd auszuüben bedeutet, „auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen.“ Hinter dieser juristischen Formulierung verbirgt sich eine ursprüngliche aber anspruchsvolle, eine spannende und gleichzeitig entspannende Tätigkeit in und mit der Natur.
Innerhalb der Kreisgruppe Ahrweiler haben Sie die Möglichkeit, die Ausbildung über einen Mentor zu absolvieren. Diese ist auf mindestens sechs Monate festgelegt, eine Zeit, in der der angehende Prüfling theoretisches Wissen und praktische Erfahrungen sammeln soll.
Die neuen Ausbildungskurse beginnen jährlich Ende August mit dem Ziel, die Prüfung im darauf folgenden Mai zu bestehen.
Sollten wir Ihr Interesse an einer Ausbildung innerhalb der Kreisgruppe geweckt haben, so informieren Sie sich bei unserem „Obmann für Junge Jäger“ Lars Henscheid (Mobil: 0177-9560532, E-Mail: lars.henscheid@gmx.de ) oder einem der Mentoren:
Leiter der Mentorengruppen:
- Stefan Zavelberg, Kirchsahr,
Telefon: 0 26 43 – 15 70 (Mobil-Nr.: 0171 – 49 53 567)
E-Mail: stefan@kirchsahr.de - Ralf Bockshecker, Grafschaft,
Mobil-Nr.: 0160 – 972 62 175,
E-Mail: ralfbockshecker@aol.com
und André Lüdenbach, Heimersheim,
Mobil-Nr.: 0177 – 41 59 320,
E-Mail: andre.luedenbach@freenet.de
Der Weg zum ersten Jagdschein
Das Bundesjagdgesetz bestimmt, dass der, der die Jagd ausübt, einen gültigen Jagdschein besitzen und dazu vorher eine Jägerprüfung abgelegt haben muss. Diese ist ebenso anspruchsvoll wie vielfältig.
Die Inhalte der Prüfung und weiteres praxisrelevantes Wissen, wird während der Ausbildung vermittelt.
Dies sind:
1. Tierarten, Wildbiologie, Wildhege;
2. Jagdbetrieb (einschließlich Unfallverhütung und des erforderlichen jagdlichen Brauchtums), Land- und Waldbau, Wildschadensverhütung, Führung von Jagdhunden;
3. Waffenrecht, Waffentechnik, Umgang mit Waffen und Munition (insbesondere Führung von Jagdwaffen einschließlich Kurzwaffen);
4. Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel;
5. Jagdrecht;
6. Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht.
Die Jägerprüfung – die Hürde muss genommen werden
Nach Vorlage aller notwendigen Antragsunterlagen und der Zulassung durch die untere Jagdbehörde folgt nun die Jägerprüfung. Sie gliedert sich (in zeitlicher Reihenfolge) in eine Schießprüfung, einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Teil.
Bei der Schießprüfung werden vier Disziplinen geprüft – neben dem Schießen mit Flinte, Büchse und Kurzwaffen wird oft vergessen, dass auch der sichere Umgang mit Waffen und Munition hier beurteilt wird.
Bei den Schießdisziplinen müssen eine Mindestzahl an Tonscheiben (als Rollhasen oder Traptauben) oder Kipphasen mit der Flinte getroffen und eine Mindestzahl an Ringen mit der Büchse (sitzend aufgelegt, stehend angestrichen, laufender Keiler) bzw. der Pistole oder dem Revolver erreicht werden. Eine Wiederholung der einzelnen Teildisziplinen ist möglich, bei erneutem Nicht-Bestehen ist jedoch die Prüfung an dieser Stelle bereits beendet.
Die schriftliche Prüfung basiert auf einem festen und bekannten Fragenkatalog. Für jedes der sechs Fächer wurden über 200 Fragen zusammengestellt, durch die der gesamte Lernstoff erfasst wird. In der Prüfung selbst müssen die Prüflinge in jedem Fach 20 Fragen beantworten, die von der oberen Jagdbehörde wechselnd aus dem Gesamtkatalog ausgesucht werden.
Die mündlich-praktische Prüfung folgt dann als letzter der drei Teile. Sie soll, unter Zuhilfenahme von Anschauungsmaterial und anhand praktischer Fälle in einem geeigneten Jagdbezirk, besonders auf die Erfordernisse des praktischen Jagdbetriebs eingehen. Auch hier bleibt die Verteilung des Gesamtstoffes auf die sechs Fächer erhalten. Die Leistungen im schriftlichen und im mündlichen Teil werden, wie in der Schule, jeweils mit Noten von sehr gut (1) bis ungenügend (6) bewertet.
Die schriftliche Prüfung ist nicht bestanden, wenn mindestens ein Sachgebiet mit der Note 6 oder mindestens zwei Sachgebiete mit der Note 5 bewertet wurden. Satz 1 gilt für die mündlich-praktische Prüfung entsprechend.
Wer die schriftliche oder die mündlich-praktische Prüfung nicht bestanden hat, kann sich einmal in einem selbst zu wählenden Sachgebiet einer Nachprüfung unterziehen. In der Nachprüfung sind in dem gewählten Sachgebiet sowohl die schriftliche als auch die mündlich praktische Prüfung zu wiederholen.
Die Jägerprüfung ist bestanden, wenn alle Teilprüfungen bestanden sind und in keinem Sachgebiet sowohl die schriftliche als auch die mündlich-praktische Prüfung mit der Note 5 bewertet wurde. Wer die Jägerprüfung nicht bestanden hat, kann diese nur vollständig wiederholen.
Der Jagdschein – Lohn der Anstrengung
Sind bei der Schießprüfung die nötige Anzahl an Zielen getroffen und bei der schriftlichen bzw. mündlich-praktischen Prüfung alle Noten besser als 4,0, so ist die Prüfung bestanden – herzlichen Glückwunsch und Waidmannsheil!
Nun kommt der letzte formale Schritt – die Beantragung des Jagdscheines. Dazu muss bei der für den Wohnsitz zuständigen unteren Jagdbehörde ein entsprechender Antrag gestellt werden. Notwendigerweise muss dazu auch eine Jagdhaftpflichtversicherung vorliegen.
Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben aber noch nicht 18 Jahre alt sind, können nur einen Jugendjagdschein erhalten. Dieser Jagdschein berechtigt lediglich zur Jagdausübung, wenn der Jugendliche in Begleitung seines Erziehungsberechtigten oder einer schriftlich beauftragten und jagdlich erfahrenen Begleitperson ist. Ab dem 18. Lebensjahr ist dann die Ausstellung eines regulären Jagdscheins problemlos möglich.
Eindrücke aus den Kursen 2021/2022 und 2022/2023: