Die Kreisgruppe Ahrweiler informiert derzeit über die Inhalte des vieldiskutierten Entwurfs für ein neues Landesjagdgesetz, den das rheinland-pfälzische Umweltministerium vorgelegt hat. Eine Befragung der Grundeigentümer unterstreicht nun die erheblichen Bedenken der Jägerschaft.
Die Landesregierung behauptet im Entwurf zum neuen Jagdgesetz, dass die Jagdrechtsinhaber durch die Änderungen gestärkt werden sollen. Jagdrechtsinhaber – das sind die Grundeigentümer. Abgesehen von sogenannten Eigenjagden, schließen sich Eigentümer zu Jagdgenossenschaften zusammen und verpachten das so entstehende Revier an einen Jäger. Nach dem Entwurf soll jeder Grundeigentümer zwar zunächst der Verpachtung zustimmen, anschließend aber auch noch seine Fläche selbst oder durch einen Dritten bejagen können. Die jagdgenossenschaftliche Grundidee der Solidarität zwischen denjenigen, die möglicherweise unter Wildschaden leiden und denjenigen, in deren Flächen schadensarm höhere Wildbestände vorhanden sind, wird damit völlig zerstört. Nur gemeinsam aber kann das Jagdrecht der Grundstückseigentümer wirkkräftig umgesetzt werden. Geschwächt werden die Grundeigentümer auch insoweit, als ihre Einflussmöglichkeiten abgeschafft werden sollen. Deutlich gestärkt wird hingegen das System des Mindestabschlussplans durch die Behörden, an dem die Jagdrechtsinhaber aber nicht beteiligt sind.
Die Kreisgruppe Ahrweiler hat daher eine Befragung in den Hegeringen begonnen, den kleinsten organisierten Einheiten des Verbands. Hier wurden die Jagdgenossenschaften hinsichtlich ihrer Akzeptanz zu den geplanten Änderungen befragt. Obwohl das Umweltministerium damit wirbt, die Rechte der Eigentümer zu stärken, stößt das Vorhaben auch bei den Grundeigentümern auf Ablehnung. Ein Blick „über den Tellerrand“ offenbart, dass sich zunächst wohlklingende Passagen zum finanziellen Bumerang für Grundeigentümer entwickeln und deren Einfluss hinsichtlich land- und waldbaulicher Betriebsziele ausgehebelt wird. Im Hegering Brohltal wurde die erste Befragung durchgeführt und es entschieden sich 7 von 10 Jagdgenossenschaften gegen das geplante Gesetz; im Hegering Niederzissen sind es 10 von 13. „Ähnliche Ergebnisse zeichnen sich auch in den anderen Hegeringen ab, die Abfrage läuft derzeit aber noch“ berichtet Ralf Schmidt, 1. Vorsitzender der Kreisgruppe Ahrweiler. „Wir sind uns sicher, dass mit zunehmender Aufklärung auch weitere Grundeigentümer dem Entwurf die rote Karte zeigen werden. Das Ministerium kann nicht behaupten, dass die Rechte der Eigentümer gestärkt werden, während die Betroffenen es ganz anders sehen“, so Schmidt weiter.
Pressemitteilung der Kreisgruppe Ahrweiler im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V.